Rechtsanwalt Christian Mühlhaus
Weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht. Hier beraten und vertreten wir Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen.
Dabei ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter oftmals noch bei laufendem Mietverhältnis von Spannungen geprägt. Hier stehen wir Ihnen vor allem zu den Fragen und den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeit- oder Staffelmietverträge, Nachvermietungsproblemen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung und Kaution zur Seite.
Aufgaben im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern, in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere im Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Wir stehen Ihnen aber auch beratend beim Kauf einer Wohnung zur Seite und prüfen genau den Kaufvertrag.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich.