Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwalt Hans-Martin Prölß
 

 

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Neben der dargestellten beratenden Tätigkeit besteht - bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern - häufig auch Bedarf nach qualifizierter außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung, die wir ebenfalls für Sie wahrnehmen und gewährleisten.

Im Notaramt beurkundet Notar Hans-Martin Prölß die beurkundungsbedürftigen Gesellschaftsverträge zur Gründung von Kapitalgesellschaften - von der Unternehmergesellschaft bis hin zur Aktiengesellschaft -, er nimmt die Anmeldung zum Handelsregister vor und schafft damit die Voraussetzungen für die Eintragung im Handelsregister durch das Amtsgericht.
Er beurkundet weiter Geschäftsanteilsübertragungen oder Umwandlungen und sorgt ebenfalls für die Eintragung im Handelsregister.

Wir stehen mit Erfahrung und Sachkenntnis gerne zur Verfügung

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen in allen Rechtsfragen gerne zur Verfügung. Durch das breite Spektrum unserer Rechtsgebiete - gegebenenfalls unterstützt durch unsere Partner - sind Sie in allen Belangen bei uns gut aufgehoben. Wir sichern kompetente und zielgerichtete Betreuung Ihres Anliegens zu.

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