Rechtsanwalt Hans Martin-Prölß und Rechtsanwältin Beate Ahrens
Wir sind mittlerweile langjährig auf den Gebieten Kauf- und Werkvertragsrecht tätig.
Damit im Zusammenhang steht die Klärung aller rechtlichen Fragen um Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadenersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag, Abnahme, Verjährung, Zahlung des Kaufpreises.
Wir beraten und vertreten Ihre Interessen im Bereich des privaten Baurechts, und zwar sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer und Bauträger.
Mängel bei der Errichtung und von Gebäuden und bei sonstigen Baumaßnahmen sind häufig Ursache rechtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen, auch damit im Zusammenhang stehende Leistungsverweigerungen. Bei derartigen Streitigkeiten helfen wir Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei dem Versuch außergerichtlicher Streitbeilegung, die gerade in Bausachen häufig zu kurzfristigen und interessengerechten Lösungen führen kann.
Kaufverträge über neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge werfen eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf. Die ab 1.2.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform hat die Rechte der Käufer/ Verbraucher erheblich gestärkt; dennoch weist auch das neue Recht eine Vielzahl von Schwierigkeiten auf, bei deren Lösung wir Ihnen unsere Hilfe und Beratung anbieten können.
Langjährige Mandanten auf diesen Gebieten sind mehrere Autohäuser, wir vertreten allerdings auch Verbraucher (Käufer und Auftraggeber) in derartigen Konflikten.
Wir übernehmen weiter Mandate aus dem Grundstücksrechts. Sowohl beim Erwerb oder Veräußerung ihrer privaten Immobilie wie auch bei Grundstücksvorhaben von Unternehmungen können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung wir Sie gern unterstützen und außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.