Rechtsanwälte Hans-Martin Prölß und Christian Mühlhaus
In diesem Bereich sind wir zum Beispiel bei dem Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit, des Rotlichtverstoßes, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort – die so genannte Fahrerflucht – und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz tätig.
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden, bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Zunehmend finden aber auch Kontrollen wegen Drogenkonsums statt, wobei die Fahrerlaubnis häufig entzogen wird, ohne dass eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug vorlag.
Entscheidend ist hier die Gegebenheit im Einzelfall auch unter Hinzuziehung der amtlichen Ermittlungsakten zu prüfen und für Sie als Mandanten geeignete Verteidigungsstrategien zu entwickeln, um mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringst mögliches Maß zu reduzieren.