Rechtsanwälte Hans-Martin Prölß, Christian Mühlhaus und Rechtsanwältin Beate Ahrens
Soweit Sie als Unternehmen, Handwerker oder Freiberuflicher es leid sind oder nicht über die Möglichkeiten eines effizienten Forderungseinzugs verfügen, stehen wir Ihnen mit unseren Mitarbeitern gern zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang übernehmen wir außergerichtliche Zahlungsaufforderungen, prüfen die Begründetheit Ihrer Forderung in Vorbereitung möglicher Gerichtsverfahren, übernehmen für Sie die gerichtliche Vertretung im Mahnverfahren oder im Zivilprozess und versuchen, nach erfolgter Titulierung die Forderung in der Zwangsvollstreckung auch beizutreiben.
Wir beraten und vertreten Sie persönlich während des gesamten Verfahrens, auch wenn die Auseinandersetzung vor dem zuständigen Gericht fortgesetzt werden muss.
Anders als bei Inkassounternehmen bestimmen Sie als Mandant den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Sie im gesamten Verfahren begleitet und betreut.