Rechtsanwalt Hans-Martin Prölß
Neben der dargestellten beratenden Tätigkeit besteht - bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern - häufig auch Bedarf nach qualifizierter außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung, die wir ebenfalls für Sie wahrnehmen und gewährleisten.
Im Notaramt beurkundet Notar Hans-Martin Prölß die beurkundungsbedürftigen Gesellschaftsverträge zur Gründung von Kapitalgesellschaften - von der Unternehmergesellschaft bis hin zur Aktiengesellschaft -, er nimmt die Anmeldung zum Handelsregister vor und schafft damit die Voraussetzungen für die Eintragung im Handelsregister durch das Amtsgericht.
Er beurkundet weiter Geschäftsanteilsübertragungen oder Umwandlungen und sorgt ebenfalls für die Eintragung im Handelsregister.