Fachanwalt Hans-Martin Prölß und Rechtsanwältin und Mediatorin Beate Ahrens
Im Familienrecht regeln Rechtsanwältin Ahrens und Rechtsanwalt Prölß für ihre Mandanten die Ehescheidung und die sich daraus ergebenen Folgesachen.
Sie beraten bei Streitigkeiten um Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, während Trennung und nach Scheidung, Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt.
Dazu gehören die Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden im Falle einer Unterhaltsforderung. Ferner führen sie die Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung durch.
Wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, sind wir bestrebt, zukunftsorientierte Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Wohle der Kinder zu erreichen.
Um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen zu vermeiden, können sie uns mit der Regelung aller rechtlichen Belange durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung betrauen.
Wir sind Kooperationspartner von scheidung.org.