Rechtsanwältin Beate Ahrens
Die Tätigkeit im Baurecht und Architektenrecht umfasst schwerpunktmäßig die Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen wie Kaufvertrag, Werkvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag und die umfassende baubegleitende Betreuung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Baurecht. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherren und den am Bau beteiligte Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Wir stehen Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite.
Außerdem befassen wir uns mit dem Architektenrecht. Hierbei kümmern wir uns um die Durchsetzung der Rechte und Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherren, um Verträge zwischen Architekt und Bauherr und um die Honorarvergütung.
In diesem Zusammenhang werden Bauherren, Bauträger, Handwerker wie Architekten und Ingenieure gleichermaßen vertreten
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