Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Mühlhaus
Wir beraten Sie sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Zum individuellen Arbeitsrecht gehört u.a. das Recht der Arbeitsverhältnisse, welches vorrangig durch den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt wird. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft u.a. das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Betriebsrat und Betrieb/Konzern und das Recht der Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und begleiten Sie außergerichtlich, in gerichtlichen Verfahren und im Rahmen der Zwangsvollstreckung, z.B. bei der zwangsweisen Durchsetzung von Lohnansprüchen, Schadensersatzansprüchen oder Arbeitszeugnissen.
Im Bereich des Kündigungsschutzrechtes prüfen wir arbeitgeberseitige Kündigungen und klären mit Ihnen, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage / Feststellungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht erfolgversprechend ist. Hier ist insbesondere schnelles Handeln gefragt, da der Gesetzgeber im Kündigungsschutzgesetz geregelt hat, dass Klagen gegen Kündigungserklärungen grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen erhoben werden müssen. Sofern keine fristgerechte Klageerhebung erfolgt, gilt die erklärte Kündigung als wirksam, sofern sie nicht an schwerwiegenden formalen Mängeln leidet.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung unverzüglich anwaltliche Hilfe zu suchen, um prüfen zu lassen, ob eine gerichtliche Überprüfung sinnvoll ist, um den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder um eine Abfindung erhalten zu können.
Arbeitgeber beraten und vertreten wir ebenfalls sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Zum Leistungsumfang gehört u.a. die Erstellung von Kündigungserklärungen, Arbeitsverträgen, Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen und die Beratung zu den Themenkomplexen Betriebsübergang, Sozialplan, Betriebsrat und (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote.
Die Beratung von Betriebsräten umfasst u.a. Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, die Verhandlung von Sozialplänen und die Vertretung bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bzw. bei Beschlussverfahren.