Hans-Georg Herter
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Herr Herter ist in unserer Kanzlei Erstkontakt und Ansprechpartner für die Besprechung, Vorbereitung und Abwicklung notarieller Vorgänge, insbesondere im Immobilien-/Grundstücksrecht, also bei allen Verträgen und Erklärungen, die Grundbesitz betreffen. Dazu gehören auch Grundbesitzbelastungen (Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten), Erklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum - kurz alles, was in der notariellen Praxis des Grundstücksrechts anfällt.

Herr Herter verfügt in diesen Bereichen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung aus früheren Tätigkeiten als Dipl.-Rechtspfleger (FH) in der Justiz des Landes Niedersachsen und für die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft.

In seiner Zuständigkeit liegt die erste Kontaktaufnahme mit den zukünftigen Vertragsbeteiligten und Sachverhaltsfeststellung bei allen Vorgängen des Notars, insbesondere im Grundstücksrecht.

Wir stehen mit Erfahrung und Sachkenntnis gerne zur Verfügung

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen in allen Rechtsfragen gerne zur Verfügung. Durch das breite Spektrum unserer Rechtsgebiete - gegebenenfalls unterstützt durch unsere Partner - sind Sie in allen Belangen bei uns gut aufgehoben. Wir sichern kompetente und zielgerichtete Betreuung Ihres Anliegens zu.

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