Herr Herter ist in unserer Kanzlei Erstkontakt und Ansprechpartner für die Besprechung, Vorbereitung und Abwicklung notarieller Vorgänge, insbesondere im Immobilien-/Grundstücksrecht, also bei allen Verträgen und Erklärungen, die Grundbesitz betreffen. Dazu gehören auch Grundbesitzbelastungen (Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten), Erklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum - kurz alles, was in der notariellen Praxis des Grundstücksrechts anfällt.
Herr Herter verfügt in diesen Bereichen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung aus früheren Tätigkeiten als Dipl.-Rechtspfleger (FH) in der Justiz des Landes Niedersachsen und für die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft.
In seiner Zuständigkeit liegt die erste Kontaktaufnahme mit den zukünftigen Vertragsbeteiligten und Sachverhaltsfeststellung bei allen Vorgängen des Notars, insbesondere im Grundstücksrecht.