Christian Mühlhaus
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In der Kanzlei Prölß Mühlhaus Kollegen GbR wird das Notaramt durch die Rechtsanwälte und Notare Hans-Martin Prölß und Christian Mühlhaus ausgeübt.


Der Notar wird als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt (§ 1 BNotO).


Bei zahlreichen Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Alle Verträge mit der Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung von Grundstücken sind beurkundungspflichtig, darunter fällt auch Erwerb und Übertragung von Wohnungseigentum oder Erbbaurechten.

Auch die Belastung von Grundstücken mit Rechten Dritter (z. B. Grundschulden, Hypotheken) ist in der Regel beurkundungsbedürftig.

Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge unterliegen ebenfalls dem gesetzlichen Beurkundungserfordernis.
Der Notar nimmt Anmeldungen zu Handelsregister, Vereins- und Genossenschaftsregister vor; auch zahlreiche Aufgaben im Nachlassverfahren fallen in die Zuständigkeit des Notars.
Die Beurkundung von Anträgen zur Beurkundung eines Erbscheines, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, die Beurkundung von Erbverträgen sind beurkundungspflichtig.


Im Familienrecht ist der Notar zur Beurkundung von Eheverträgen zuständig, auch diese unterliegen gesetzlicher Beurkundungspflicht. Ebenso sind Scheidungsfolgeregelungen, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsregelungen beurkundungsbedürftig.


Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungserfordernissen ist aber auch in vielen anderen Gebieten der vorsorgenden Rechtspflege die Beurkundung durch einen Notar sinnvoll, so bei der Gestaltung und rechtssicheren Formulierung von Testamenten sowie bei der Beurkundung von Vorsorgevollmachten.


In allen dargestellten Rechtsgebieten werden Sie vom Notar Hans-Martin Prölß sowie Christian Mühlhaus und den Mitarbeitern umfassend beraten und betreut.


Unser Büroleiter, Herr Hans-Georg Herter, unterstützt den Notar bei der Vorbereitung und der Abwicklung notariell beurkundeter oder beglaubigter Vorgänge.
Herr Herter verfügt über langjährige praktische Erfahrung im Grundbuch- und Grundstücksrecht aufgrund seiner Ausbildung und früheren Tätigkeit als Rechtspfleger.
Er kann dabei auf die weitere Unterstützung unserer bestens ausgebildeten Mitarbeiter im Notariat zurückgreifen.


Als Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung.

Wir stehen mit Erfahrung und Sachkenntnis gerne zur Verfügung

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen in allen Rechtsfragen gerne zur Verfügung. Durch das breite Spektrum unserer Rechtsgebiete - gegebenenfalls unterstützt durch unsere Partner - sind Sie in allen Belangen bei uns gut aufgehoben. Wir sichern kompetente und zielgerichtete Betreuung Ihres Anliegens zu.

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