Unzulässige und
unlautere, irreführende Werbung durch Mitbewerber ist für
jeden Gewerbetreibenden ein Ärgernis.
Wir prüfen für Sie, ob eine Werbung gegen Vorschriften
des Wettberwerbsrechtes verstösst.
Wir mahnen für Sie ab und setzen – soweit erforderlich
- in den einschlägigen Verfahrensarten – gegebenenfalls
auch sehr kurzfristig – Unterlassungsansprüche durch
oder sind bei der Abwehr nicht berechtigter Unterlassungsansprüche
behilflich.
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