Wir sind mittlerweile
langjährig auf den Gebieten Kauf- und Werkvertragsrecht tätig.
Damit im Zusammenhang steht die Klärung aller rechtlichen
Fragen um Vertragsgestaltung, Gewährleistung, Nacherfüllung,
Schadenersatz, Mängelbeseitigung, Rücktritt vom Vertrag,
Abnahme, Verjährung, Zahlung des Kaufpreises.
Wir beraten und vertreten Ihre Interessen im Bereich des privaten
Baurechts, und zwar sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer und
Bauträger.
Mängel bei der Errichtung und von Gebäuden und bei
sonstigen Baumaßnahmen sind häufig Ursache rechtlicher
und gerichtlicher Auseinandersetzungen, auch damit im Zusammenhang
stehende Leistungsverweigerungen. Bei derartigen Streitigkeiten
helfen wir Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei
dem Versuch außergerichtlicher Streitbeilegung, die gerade
in Bausachen häufig zu kurzfristigen und interessengerechten
Lösungen führen kann.
Kaufverträge über neue und gebrauchte
Kraftfahrzeuge werfen eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf.
Die ab 1.2.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform hat die
Rechte der Käufer/ Verbraucher erheblich gestärkt; dennoch
weist auch das neue Recht eine Vielzahl von Schwierigkeiten auf,
bei deren Lösung wir Ihnen unsere Hilfe und Beratung anbieten
können.
Langjährige Mandanten auf diesen Gebieten sind mehrere Autohäuser,
wir vertreten allerdings auch Verbraucher (Käufer und Auftraggeber)
in derartigen Konflikten.
Wir übernehmen weiter Mandate aus dem Grundstücksrechts.
Sowohl beim Erwerb oder Veräußerung ihrer privaten
Immobilie wie auch bei Grundstücksvorhaben von Unternehmungen
können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen
auftreten, bei deren Lösung wir Sie gern unterstützen
und außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.
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