Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
und Strafrecht
In diesem Bereich sind wir zum Beispiel bei dem Vorwurf der überhöhten
Geschwindigkeit, des Rotlichtverstoßes, des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort – die so genannte Fahrerflucht
– und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
oder das Straßenverkehrsgesetz tätig.
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von
Alkohol am Steuer gemacht werden, bei einer Autofahrt mit 0,5
Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Zunehmend finden
aber auch Kontrollen wegen Drogenkonsums statt, wobei die Fahrerlaubnis
häufig entzogen wird, ohne dass eine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug
vorlag.
Entscheidend ist hier die Gegebenheit im Einzelfall auch unter
Hinzuziehung der amtlichen Ermittlungsakten zu prüfen und
für Sie als Mandanten geeignete Verteidigungsstrategien zu
entwickeln, um mit entsprechender juristischer Argumentation die
Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringst mögliches Maß
zu reduzieren.
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