Ermitteln die
Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) gegen
Sie ?
Auch in diesen Verfahren übernehmen wir Ihre Vertretung,
und zwar sowohl im vorbereitenden Verfahren wie auch im gerichtlichen
Verfahren nach Anklageerhebung. Eine möglichst frühzeitige
rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung ist gerade dann notwendig,
wenn gegen Sie ermittelt wird. Eine Vielzahl von Strafverfahren
lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren beenden, entweder
gegen Verfahrenseinstellung wegen fehlenden Tatverdachts oder
auf andere Weise, ohne dass eine Anklage erhoben wird.
Eine frühzeitige und intensive anwaltliche Beratung und
Vertretung ermöglicht in vielen Fällen eine frühzeitige
– und damit kostengünstige – Erledigung.
In gleicher Weise vertreten wir Sie auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Sie haben ein Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes
erhalten ?
Wir klären mit Ihnen den Sachverhalt, besprechen mit Ihnen
die Möglichkeiten der Ausschöpfung des Rechtsmittels
und beraten über die für Sie bestehenden Möglichkeiten,
Rechtsfolgen möglichst abzumildern.
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