Weiterer Schwerpunkt
unserer Kanzlei ist das Mietrecht, Pachtrecht
und Wohnungseigentumsrecht. Hier beraten und
vertreten wir Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung
von Wohn- und Gewerberäumen.
Dabei ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter oftmals
noch bei laufendem Mietverhältnis von Spannungen geprägt.
Hier stehen wir Ihnen vor allem zu den Fragen und den Themen Mietvertrag,
Kündigung, Zeit- oder Staffelmietverträge, Nachvermietungsproblemen,
Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Untervermietung,
Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung,
Mietminderung und Kaution zur Seite.
Aufgaben im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind die Beratung
und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern
und einzelnen Wohnungseigentümern, in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts,
insbesondere im Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen
des Sonder- und Wohnungseigentums. Wir stehen Ihnen aber auch
beratend beim Kauf einer Wohnung zur Seite und prüfen genau
den Kaufvertrag.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerichtlich
und außergerichtlich. |
|
|