Soweit Sie als Unternehmen, Handwerker oder Freiberuflicher es leid
sind oder nicht über die Möglichkeiten eines effizienten Forderungseinzugs
verfügen, stehen wir Ihnen mit unseren Mitarbeitern gern zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang übernehmen wir außergerichtliche
Zahlungsaufforderungen, prüfen die Begründetheit Ihrer Forderung
in Vorbereitung möglicher Gerichtsverfahren, übernehmen für
Sie die gerichtliche Vertretung im Mahnverfahren oder im Zivilprozess
und versuchen, nach erfolgter Titulierung die Forderung in der Zwangsvollstreckung
auch beizutreiben.
Wir beraten und vertreten Sie persönlich während des gesamten
Verfahrens, auch wenn die Auseinandersetzung vor dem zuständigen
Gericht fortgesetzt werden muss.
Anders als bei Inkassounternehmen bestimmen Sie als Mandant den Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens, der Sie im gesamten Verfahren begleitet und betreut.