Im Familienrecht regeln
Rechtsanwältin Ahrens und Rechtsanwalt Prölß für
ihre Mandanten die Ehescheidung und die sich daraus ergebenen
Folgesachen.
Sie beraten bei Streitigkeiten um Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt,
Ehegattenunterhalt, während Trennung und nach Scheidung,
Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt.
Dazu gehören die Einkommensermittlung bei Selbständigen
und Gewerbetreibenden im Falle einer Unterhaltsforderung. Ferner
führen sie die Vermögensauseinandersetzung bei Trennung
und Scheidung durch.
Wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, sind wir bestrebt,
zukunftsorientierte Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Wohle
der Kinder zu erreichen.
Um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen zu vermeiden, können
sie uns mit der Regelung aller rechtlichen Belange durch Ehevertrag
oder Scheidungsfolgenvereinbarung betrauen. |