Ein langjähriger
Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Erbrechts.
Neben der vorsorgenden Tätigkeit als Berater über die
Planung von Nachlassregelungen durch Testament oder Erbvertrag
verfügen wir über langjährige Erfahrung in Erbschaftsstreitigkeiten,
sei es gerichtlich oder außergerichtlich.
Das gilt auch für Streitigkeiten im Verfahren der freiwilligen
Gerichtsbarkeit, beispielsweise in Verfahren auf Erteilung von
Erbscheinen.
Zu Fragen des Erbschaftsteuerrechts können
wir Sie auf die kompetente Beratung unseres Kooperationspartners,
Herrn Steuerberater Heino Zimmermann, verweisen. In Abstimmung
mit Herrn Steuerberater Zimmermann können wir damit auch
steuerrechtliche Aspekte dieses Rechtsgebiets in die Beratung
einbeziehen. Der erbrechtliche Beratungsbedarf endet auch nicht
mit der Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages. Auch hier
empfehlen wir eine regelmäßige Pflege und Überprüfung
allein deshalb, weil sich gesetzliche Rahmenbedingungen im Laufe
der Jahre immer wieder verändern. Ein vor Jahrzehnten errichtetes
Testament kann naturgemäß nicht aktuelle gesetzliche,
erbrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen berücksichtigen.
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