| Die Tätigkeit im Baurecht
und Architektenrecht umfasst schwerpunktmäßig die Gestaltung,
Verhandlung und Abwicklung von Verträgen wie Kaufvertrag, Werkvertrag,
Architektenvertrag, Bauvertrag und die umfassende baubegleitende
Betreuung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Baurecht.
Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Bauherren und den am Bau beteiligte Handwerkern, Architekten und
anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung
Mängel an der Bausache. Wir stehen Ihnen in diesen Fällen
bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit
und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger
Ansprüche zur Seite.
Außerdem befassen wir uns mit dem Architektenrecht.
Hierbei kümmern wir uns um die Durchsetzung der Rechte und
Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherren, um Verträge
zwischen Architekt und Bauherr und um die Honorarvergütung.
In diesem Zusammenhang werden Bauherren, Bauträger, Handwerker
wie Architekten und Ingenieure gleichermaßen vertreten. |
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