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Rechtsanwalt Wolfsburg, Niedersachsen
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Notariat/Notar Wolfsburg

Notar / Notariat

Das Amt des Notars wird in unserem Büro durch Hans-Martin Prölß ausgeübt.

Bei zahlreichen Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben, in anderen Fällen ist sie aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll. Notar Hans-Martin Prölß berät und betreut Sie in allen Fragen, in denen die Mitwirkung eines Notars erforderlich und sachlich geboten ist.

Der Tätigkeitsbereich als Notar erstreckt sich über alle Fragen des Grundstücksrechts, die beispielsweise bei Grundstückskauf, Kauf eines Wohnungseigentums oder sonstigen Immobiliengeschäften auftreten.

Der Notar ist weiter im Registerverfahren des zuständigen Handelsregisters tätig, er entwirft Gesellschaftsverträge für Kapital- und Personengesellschaften.

Elementarer Tätigkeitsbereich des Notars ist ebenfalls der Bereich der vorsorgenden Rechtspflege im Erbrecht, also bei der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Antragstellung von Erbscheinen und sonstigen Nachlassangelegenheiten.

Notarielle Beurkundungserfordernisse, die durch Gesetz vorgegeben werden, bestehen auch im Bereich des Familienrechts, so bei der Beurkundung von Eheverträgen, bestimmten Scheidungsfolgeregelungen. Im Rahmen der notariellen Amtsausübung ist der Notar auch hier umfassend beratend tätig.

Unser Büroleiter, Herr Hans-Georg Herter unterstützt den Notar bei der Vorbereitung und Abwicklung aller Vorgänge. Herr Herter verfügt über langjährige praktische Erfahrung im Grundbuch- und Grundstücksrecht auf Grund seiner Ausbildung und Tätigkeit als Rechtspfleger.

 
Hans-Martin Prölß
Notar