Das Amt des Notars wird
in unserem Büro durch Hans-Martin
Prölß ausgeübt.
Bei zahlreichen Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung
vorgeschrieben, in anderen Fällen ist sie aus unterschiedlichen
Gründen sinnvoll. Notar Hans-Martin Prölß berät und betreut Sie in allen
Fragen, in denen die Mitwirkung eines Notars erforderlich und
sachlich geboten ist.
Der Tätigkeitsbereich als Notar erstreckt sich über
alle Fragen des Grundstücksrechts, die beispielsweise bei
Grundstückskauf, Kauf eines Wohnungseigentums oder sonstigen
Immobiliengeschäften auftreten.
Der Notar ist weiter im Registerverfahren des zuständigen
Handelsregisters tätig, er entwirft Gesellschaftsverträge
für Kapital- und Personengesellschaften.
Elementarer Tätigkeitsbereich des Notars ist ebenfalls der
Bereich der vorsorgenden Rechtspflege im Erbrecht, also bei der
Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Antragstellung
von Erbscheinen und sonstigen Nachlassangelegenheiten.
Notarielle Beurkundungserfordernisse, die durch Gesetz vorgegeben
werden, bestehen auch im Bereich des Familienrechts, so bei der
Beurkundung von Eheverträgen, bestimmten Scheidungsfolgeregelungen.
Im Rahmen der notariellen Amtsausübung ist der Notar auch
hier umfassend beratend tätig.
Unser Büroleiter, Herr Hans-Georg
Herter unterstützt den Notar bei der Vorbereitung und
Abwicklung aller Vorgänge. Herr Herter verfügt über
langjährige praktische Erfahrung im Grundbuch- und Grundstücksrecht
auf Grund seiner Ausbildung und Tätigkeit als Rechtspfleger.
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