| Thorsten Krauße wurde 1961
in Uelzen geboren und studierte an der Georg-August-Universität
in Göttingen Rechtswissenschaften. Nach dem erfolgreichen
Abschluss des 1. Staatsexsamens absolvierte er einen Referendarsdienst
bei dem Oberlandesgericht Braunschweig, den er mit dem 2. Staatsexamen
abschloss. Er erhielt 1995 seine Zulassung als Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Thorsten Krauße ist - wie alle Rechtsanwälte
in Deutschland - vertretungsberechtigt an allen Amtsgerichten,
Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Rechtsanwalt Krauße ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
und dort in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.
Rechtsanwalt Krauße bearbeitet Ihr Mandat im Verkehrsunfallrecht
und Schadensersatzrecht sowie im Versicherungsrecht.
Dabei übernimmt er beispielsweise die Unfallschadensregulierung
nach einem Verkehrsunfall und führt die meist unangenehme
Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Rechtsanwalt
Krauße berät Sie hier auch ob und unter welchen Umständen
Sie beispielsweise einen Mietwagen beanspruchen und Schadensersatz-
oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen können.
Auf diesem Rechtsgebiet können Sie Rechtsanwalt Krauße
auch mit Fragen und Problemen hinsichtlich Arzthaftungsrecht,
Recht der privaten Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung
und Berufsunfähigkeitsversicherung betrauen.
Rechtsanwalt Krauße klärt dabei auch Streitigkeiten
Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und
übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird Ihnen zur Durchsetzung
Ihrer Ansprüche verhelfen.

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