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Wie
bieten eine Erstberatung an.
Die Erstberatung ist eine einmalige Beratung in einem begrenzten Umfang. Sie schildern Ihr Problem so genau wie möglich; wir entscheiden, ob die Beantwortung/Beratung im Rahmen einer Erstberatung möglich ist und bestätigen Ihnen den Vertragsschluss. Rückfragen unsererseits, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienen, stellen den Charakter der Erstberatung nicht in Frage. Wie bieten Ihnen an, eine Erstberatung für pauschal 100,00 € (inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer) zu erteilen. Alternativ bieten wir Ihnen den Abschluss eines Beratungsvertrages auf Pauschalbasis an. Ein solcher Beratungsvertrag auf Pauschalbasis kommt erst zustande, wenn Sie das entsprechende Formular ausgefüllt haben und es per E-Mail bei uns eingegangen ist. Schildern Sie das Problem so genau wie möglich – erforderlichenfalls fragen wir nach. Ausgehend von Ihrer Anfrage und dem zu erwartenden Arbeitsaufwand informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten. Weitere Voraussetzungen finden Sie in unseren Vertragsbedingungen. Wir vertreten Sie vor allen Gerichten in Deutschland (Ausnahme: Bundesgerichtshof) auf Wunsch in jeder Phase des Verfahrens. Wir verfügen als Kanzlei für Berufungsrecht aufgrund jahrelanger Tätigkeiten an den Oberlandesgerichten Celle und Braunschweig über besondere Kenntnisse in zivilrechtlichen Berufungsverfahren, als Fachanwalt für Familienrecht über besondere Kenntnisse in diesem Gebiet und vertreten Sie auch und überall in Strafverfahren aller Art. Das Honorar für diese Tätigkeiten vereinbaren wir individuell mit Ihnen. |
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